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Hinweis zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte vor einer Entsorgung vom übrigen Abfall zu trennen. Hierbei sind Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest mit dem Altgerät verbaut sind sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe von diesem zu trennen.

Die betroffenen Geräte sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet:

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Wir sind bei Geräten der Kategorie 1, 2 und 4 gemäß § 2 Absatz 1 ElektroG verpflichtet, bei der Lieferung eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an Sie Ihr Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abzuholen. Außerdem sind wir verpflichtet, beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes der Kategorie 3, 5 und 6 gemäß § 2 Absatz 1 ElektroG Ihr Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen. Insoweit haben Sie die Möglichkeit, das Altgerät an uns zurückschicken.

Im Übrigen haben Sie die Möglichkeit, bis zu drei Altgeräte pro Geräteart, die jeweils keine größere äußere Abmessung als 25 Zentimeter haben, unentgeltlich an uns zurückzusenden, wobei hier die Rücknahme nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft ist.

Sofern personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten vorhanden sind, sind Sie als Endnutzer eigenverantwortlich für die Löschung der Daten von den Altgeräten vor deren Entsorgung zuständig.